
SARS-CoV-2 PCR und Varianten-PCR
Das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hat eine weltweite Pandemie ausgelöst. Für die Diagnostik der akuten Infektion ist die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) aus respiratorischem Material (Abstrich) der ,,Gold-Standard", also das Mittel der Wahl um bei einem Patienten das Virus nachzuweisen.
ABKLÄRUNG EINER AKUTEN INFEKTION
Mit der PCR bietet sich die Möglichkeit den Erreger SARS-CoV-2 direkt aus respiratorischem Material eines erkrankten Patienten nachzuweisen. Bei einem positiven Befund kann dann das Umfeld des Patienten entsprechend überprüft bzw. ggf. unter Quarantäne gestellt werden, um so größtmögliche Sicherheit für alle zu schaffen.
INDIKATIONENZum Nachweis einer akuten Infektion
Zur Verwendung epidemiologischer Daten
Bestimmung von Infektionsketten möglich
Warnung des Umfelds der betreffenden Person
ZIELGRUPPE Personen, die bedingt durch eine schwache Symptomatik zuvor nicht getestet wurden
Nachverfolgung von Infektionsketten
ALLE, die wissen wollen, ob sie infiziert sind
BESCHREIBUNG
Da die Krankheitsverläufe sehr unterschiedlich sind und das Virus sehr infektiös ist, empfiehlt es sich, bei Verdacht bzw. respiratorischen Beschwerden auf das Vorhandensein des SARS-CoV-2 bei einer vermuteten COVID-19 Erkrankung zu testen.
Bei der PCR wird das zuvor isolierte genetische Material des Virus, die RNA (Ribonukleinsäure), zunächst in DNA (Desoxyribonukleinsäure) im Rahmen der sogenannten Transkription umgeschrieben. Anschließend wird die DNA in zahlreichen Zyklen in der sogenannten Amplifikation vermehrt/kopiert. Hierbei wird, sofern SARS-CoV-2 vorliegt, ein fluoreszierender Marker eingebaut, dessen Signalstärke mit zunehmender Kopienzahl der DNA steigt, was detektiert werden kann. Durch entsprechende Kontrollen wird zudem sichergestellt, dass der Ablauf im Ganzen ordnungsgemäß stattfindet.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht absolut sicher ab wann eine entsprechend große Menge an Viruspartikeln vorliegt, um diese nachwiesen zu können. Dies hängt zum einen mit dem individuellen Krankheitsverlauf und der zum Zeitpunkt der Abstriche vorhandenen Viruslast zusammen und zum anderen mit der Qualität des entnommenen Probenmaterials. Daher ist es wichtig, dass sowohl ein Nasopharyngeal- als auch ein Rachenabstrich ordnungsgemäß durchgeführt werden.
VARIANTEN-PCR
Ebenfalls haben wir in unserer Fachabteilung für Molekularbiologie die Analytik derSARS-CoV-2-Varianten-PCR (B1.1.7/England; B.1.351/Südafrika; B.1.1.28/Brasilien; B.1.617.2/Delta; B.1.1.529/Omikron) etabliert. Bei der Varianten-PCR wird je nach Veränderung ständig aktualisiert.
Die derzeit grasierenden Omikron-Varianten führen zwar zu sehr hohen Ansteckungszahlen, aber nicht zu einer Überlastung der Intensivstationen.
Die Ergebnisse unserer gezielten SARS-CoV-2-Varianten-PCR liegen in der Regel innerhalb von einem auf den anderen Werktag vor. So können die30 typisiert werden, um die Verbreitung der Variant of Concern (VOC) einzudämmen.
Die Coronavirus-Testverordnung vom 27.04.2022 unterscheidet verschiedene Anlässe nach den Paragrafen 2 bis 4b, wann ein kostenfreier Corona-Test erfolgen darf. Bei positiven PoC-Antigentests, positiven Selbsttests oder positiven Pooling-Tests besteht ein Anspruch auf eine Bestätigung mittel Nukleinsäurenachweis(PCR) nach TestV. Dieser kann als PoC-NAT oder als Labor-PCR-Test erfolgen.
PRÄANALYTIK UND DURCHFÜHRUNG
Nasopharyngeal- und Rachenabstrichtupfer in UT-Medium
KOSTEN
als Bürgertestung nach positivem Schnelltest kostenfrei über OEGD-Schein, veranlasst über niedergelassenen Vertragsarzt oder Testzentrum
Privat GOÄ - 1,15facher Satz EUR 147,46*
Selbstzahler GOÄ - 1,0facher Satz EUR 128,23*
zzgl. Versandkosten- und Materialpauschale (5,40 EUR)
* Kosten gelten nur für Einsender aus Deutschland
Mit der PCR bietet sich die Möglichkeit den Erreger SARS-CoV-2 direkt aus respiratorischem Material eines erkrankten Patienten nachzuweisen. Bei einem positiven Befund kann dann das Umfeld des Patienten entsprechend überprüft bzw. ggf. unter Quarantäne gestellt werden, um so größtmögliche Sicherheit für alle zu schaffen.
INDIKATIONEN
ZIELGRUPPE
BESCHREIBUNG
Da die Krankheitsverläufe sehr unterschiedlich sind und das Virus sehr infektiös ist, empfiehlt es sich, bei Verdacht bzw. respiratorischen Beschwerden auf das Vorhandensein des SARS-CoV-2 bei einer vermuteten COVID-19 Erkrankung zu testen.
Bei der PCR wird das zuvor isolierte genetische Material des Virus, die RNA (Ribonukleinsäure), zunächst in DNA (Desoxyribonukleinsäure) im Rahmen der sogenannten Transkription umgeschrieben. Anschließend wird die DNA in zahlreichen Zyklen in der sogenannten Amplifikation vermehrt/kopiert. Hierbei wird, sofern SARS-CoV-2 vorliegt, ein fluoreszierender Marker eingebaut, dessen Signalstärke mit zunehmender Kopienzahl der DNA steigt, was detektiert werden kann. Durch entsprechende Kontrollen wird zudem sichergestellt, dass der Ablauf im Ganzen ordnungsgemäß stattfindet.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht absolut sicher ab wann eine entsprechend große Menge an Viruspartikeln vorliegt, um diese nachwiesen zu können. Dies hängt zum einen mit dem individuellen Krankheitsverlauf und der zum Zeitpunkt der Abstriche vorhandenen Viruslast zusammen und zum anderen mit der Qualität des entnommenen Probenmaterials. Daher ist es wichtig, dass sowohl ein Nasopharyngeal- als auch ein Rachenabstrich ordnungsgemäß durchgeführt werden.
VARIANTEN-PCR
Ebenfalls haben wir in unserer Fachabteilung für Molekularbiologie die Analytik derSARS-CoV-2-Varianten-PCR (B1.1.7/England; B.1.351/Südafrika; B.1.1.28/Brasilien; B.1.617.2/Delta; B.1.1.529/Omikron) etabliert. Bei der Varianten-PCR wird je nach Veränderung ständig aktualisiert.
Die derzeit grasierenden Omikron-Varianten führen zwar zu sehr hohen Ansteckungszahlen, aber nicht zu einer Überlastung der Intensivstationen.
Die Ergebnisse unserer gezielten SARS-CoV-2-Varianten-PCR liegen in der Regel innerhalb von einem auf den anderen Werktag vor. So können die
Die Coronavirus-Testverordnung vom 27.04.2022 unterscheidet verschiedene Anlässe nach den Paragrafen 2 bis 4b, wann ein kostenfreier Corona-Test erfolgen darf. Bei positiven PoC-Antigentests, positiven Selbsttests oder positiven Pooling-Tests besteht ein Anspruch auf eine Bestätigung mittel Nukleinsäurenachweis(PCR) nach TestV. Dieser kann als PoC-NAT oder als Labor-PCR-Test erfolgen.
PRÄANALYTIK UND DURCHFÜHRUNG
Nasopharyngeal- und Rachenabstrichtupfer in UT-Medium
KOSTEN
als Bürgertestung nach positivem Schnelltest kostenfrei über OEGD-Schein, veranlasst über niedergelassenen Vertragsarzt oder Testzentrum
Privat GOÄ - 1,15facher Satz EUR 147,46*
Selbstzahler GOÄ - 1,0facher Satz EUR 128,23*
zzgl. Versandkosten- und Materialpauschale (5,40 EUR)
* Kosten gelten nur für Einsender aus Deutschland