AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher bei der Nutzung des Online-Portals der Laborarztpraxis Jochen Hüter und Inanspruchnahme deren Dienstleistungen. Stand: Dezember 2020
Diese AGB beziehen sich auf die Nutzung des Webportals www.invitalab.de, das von der Laborarztpraxis Jochen Hüter betrieben wird sowie auf die Erbringung von Leistungen, die auf diesem Webportal angeboten werden.

1. Allgemeines
Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Laborarztpraxis Jochen Hüter, Stresemannallee 4b, 41460 Neuss (im Folgenden kurz "Anbieter") und dem Auftraggeber (im Folgenden "Proband") gelten, soweit nicht durch besondere Vereinbarungen Abweichendes vereinbart wurde, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz "AGB").

Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB ab. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen durch den Anbieter bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung unter Kenntnisnahme dieser AGB erkennt der Proband diese AGB als vertragliche Grundlage an. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und wirksam.

Die AGB sind auf www.invitalab.de veröffentlicht, in den Abnahmestationen ausgehängt und/oder werden dem Proband vor Beginn der Probennahme auf Verlangen vom Anbieter in einer Kopie übergeben.

2. Vertragsschluss

Zum Erwerb von Leistungen, die auf dem Webportal des Anbieters angeboten werden, muss der Proband zunächst über ein Terminplanungstool die gewünschte Testoption auswählen. Nach der Terminauswahl erfolgt die E-Mail-Verifizierung durch automatische Generierung und Zusendung eines individualisierten Codes. Nach Eingabe dieses Codes können die persönlichen Daten des Probanden eingegeben werden.

Hiernach erfolgt die Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen. Die persönlichen Daten werden vom Webportal übernommen. Nach Akzeptieren der AGB des Anbieters, der Einwilligung zum Datenschutz sowie der Abgabe der Erklärungen zum Erlöschen des Widerrufsrechts gibt der Proband durch Anklicken des Bestell-Buttons ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die jeweilige Leistung ab. Anschließend erhält der Proband eine automatische Empfangsbestätigung mit der Bestätigung des Termins an die angegebene E-Mail-Adresse.

Ein Vertrag zwischen dem Proband und dem Anbieter kommt erst zustande, wenn der Anbieter dem Proband eine Auftragsbestätigung per E-Mail an die bestätigte E-Mail-Adresse zugesandt hat. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird dem Proband auch der Vertragstext (bestehend aus den Daten der Bestellung ein-schließlich Leistungsbeschreibung, den AGB und der Auftragsbestätigung) zugesandt. Der Vertragstext wird in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei dem Anbieter gespeichert.

3. Vertragsgegenstand

3.1. Der Proband hat die Möglichkeit, durch den Anbieter eine SARS-COV-2-Analyse einer Abstrich-Probe durchführen zu lassen ("SARS-COV-2-Analyse"). Im Rahmen der SARS-COV-2-Analyse wird auf das Vorhandensein von Virenpartikeln im Abstrich getestet.

3.2. Bei den SARS-COV-2-Analysen handelt es sich um Abstrich-Analysen, die auf das Vorhandensein von Viren im Abstrich testen.

3.3. Die Leistung des Anbieters enthält die Entnahme eines Rachenabstrichs durch medizinisches Fachpersonal ausschließlich vor Ort in einem vom Anbieter betriebenen Testzentrum, die Testung des Probenmaterials auf einen Nachweis des SARS-CoV-2-Virus mittels PCR-Technik oder POC-Antigen-Test, auch durch externe Labore, sowie die Übermittlung eines ärztlichen Befundes mit dem Testergebnis an den Proband per E-Mail - in der Regel binnen 24 bis 48 Stunden nach der Probenentnahme. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für den Proband, das Testergebnis online abzufragen.

3.4. Vor der Entnahme des Rachenabstrichs erfolgt eine Identitätsprüfung anhand des jeweiligen Dokuments, das der Proband bei Vertragsschluss als Identifikationsdokument benannt hat (Reisepass oder Personalausweis des Probanden). Nach der Entnahme des Rachenabstrichs erhält der Proband einen QR-Code, der eine eigenständige Abfrage des Befundes über die Testung auf den Nachweis des SARS-CoV-2-Virus ermöglicht.

4. Pflichten des Probanden

4.1. Der Proband ist verpflichtet, pünktlich zum ausgewählten Termin im ausgewählten Testzentrum des Anbieters zu erscheinen. Erscheint der Proband verspätet nach dem gebuchten Termin, hat er keinen Anspruch auf sofortige Durchführung der Probenahme und keinen Anspruch auf Erhalt des Testergebnisses innerhalb des üblichen Zeitraumes nach dem ursprünglich gebuchten Termin. Der Anbieter wird dem Proband in diesem Fall den nächstmöglichen verfügbaren Termin anbieten. Die jeweils voraussichtliche Bearbeitungszeit beginnt dann mit der Probenahme während des nächstmöglichen verfügbaren Termins.

4.2. Für den Fall, dass der Proband sich für eine für ihn kostenfreie Testung nach §§ 2 bis 5 der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV) bei der Buchung angemeldet hat, hat der Proband bei der Registrierung im Testzentrum einen Nachweis in Textform vorzulegen, aus dem sich seine Berechtigung nach der TestV ergibt. Andernfalls kann eine kostenfreie Testung nach der TestV nicht durchgeführt werden und ist der Anbieter aus seiner Leistungsverpflichtung aus dem geschlossenen Vertrag frei, soweit der Proband die Kosten nicht selbst übernimmt.

5. Haftung und Gewährleistung

5.1. Bei der Erbringung von Leistungen wendet der Anbieter hohe wissenschaftliche Standards an. Dennoch können in einzelnen und sehr wenigen Fällen SARS-CoV-2-Testungen, selbst mittels PCR-Technik, ein falsch positives oder falsch negatives Testergebnis liefern. Dies kann durch eine Vielzahl ursächlicher Fehler in der Präanalytik bedingt sein (z.B. die Qualität des Probenmaterials, Probeabnahmetechniken, Kontaminationen, Temperatureinflüsse, unterschiedliche Umverpackungen) oder auch durch Ausfall der Analysegeräte aus unbekannten und/oder nicht vorhersehbaren Gründen. Auch kann es grundsätzlich, bspw. durch Lieferengpässe bei den für die Testung erforderlichen Reagenzien, Personalengpässen, EDV-Ausfällen, Ausfall von allgemeinen Versorgungsleistungen (Strom, Wasser) und anderen unvorhergesehenen Ereignissen zu Verzögerungen der Befunderhebung kommen.

5.2. Der Nachweis des SARS-CoV-2-Virus in einem Rachenabstrich kann nur erfolgen, wenn das Virus die Rachenschleimhaut befallen hat und die intrazelluläre Vervielfältigung in nachweisbarer Höhe erfolgt ist. Nach derzeitigem Wissensstand setzt diese Vervielfältigung ggf. erst mehrere Tage nach der Infektion ein. Bei einer Testung in einem sehr frühen Infektionsstadium kann deshalb ein negatives Testergebnis eine Infektion nicht eindeutig ausschließen. Sofern weiterhin ein Infektionsverdacht besteht, sollten weitere Testungen auf den Nachweis des SARS-CoV-2-Virus erfolgen und zusätzlich die Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit sowie anderer Zielländer, insbesondere zu erforderlichen Quarantänemaßnahmen, eingehalten werden.

5.3. Ansprüche des Probanden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Schäden (wie z.B. Kosten von Flugumbuchungen, entgangenen Geschäftsabschlüssen etc.) wegen einer verzögerten Befundübermittlung, eines fehlerhaften Testergebnisses oder weil der übersandte Befund von bestimmten Stellen, vor allem Behörden, in Deutschland oder in einem bestimmten Zielland nicht anerkannt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt zugunsten des Anbieters sowie eines externen Labors und deren jeweiligen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5.4. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Probanden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines externen Labors, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.5. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Probanden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.6. Kann der Anbieter die Leistung aufgrund eines eigenen Verschuldens zu dem vereinbarten Termin nicht erbringen, kann der Proband wählen, ob die Leistung zu einem anderen, auf dem Webportal verfügbaren Termin erbracht werden soll oder ob er von dem Vertrag zurücktritt. Der Proband soll den Anbieter über seine Wahl per E-Mail an die E-Mail-Adresse (info@invitalab.de) unterrichten. Bei einer erneuten Durchführung eines PCR-Tests auf den Nachweis des SARS-CoV-2-Virus ist der voraussichtliche Zeitraum bis zum Erhalt des Befundes erneut ab Probenahme des Rachenabstrichs zu berechnen.

6. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert und ein Muster-Widerrufsformular bereitstellt. Der Proband verlangt und stimmt bereits vor Vertragsschluss ausdrücklich zu, dass mit der in Auftrag gegebenen Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Der Proband weiß, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt und dass er in dem Fall, dass die zu erbringenden Dienstleistungen zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht vollständig erbracht sind, einen angemessenen Betrag zu zahlen hat, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Unterrichtung des Anbieters über die Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Laborarztpraxis Jochen Hüter, Stresemannallee 4b, 41460 Neuss, Telefonnummer: +49 (0)2131-1259690, E-Mail-Adresse: info@invitalab.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.



Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Laborarztpraxis Jochen Hüter, Stresemannallee 4b, 41460 Neuss, E-Mail-Adresse: info@invitalab.de:



Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag

über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden

Dienstleistung (*)

______________

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

___________________



Name des/der Verbraucher(s):

___________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):

___________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

___________________

Datum:

___________________

(*) Unzutreffendes streichen





7. Anwendbares Recht

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Proband gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts (wie z.B. des UN-Kaufrechts (CISG)).



8. Salvatorische Klausel

Der Vertrag zwischen Proband und Anbieter bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag im Ganzen unwirksam.
Jeder MENSCH ist individuell, so individuell wie auch seine Probleme.
Daher braucht es auch eine individuelle Diagnostik

Kontakt

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Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter, direkt & persönlich! +49 (0)2131 - 125969 - 0

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(Einfahrt Sirius-Office-Center)
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E-Mail: info@invitalab.de

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Montag: 09.00 - 17.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 17.00 Uhr
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